Der Hauptverein des Schwäbischen Albvereins erhöht die Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2026 um durchschnittlich 10 Euro pro Mitglied.
Die Erhöhung ist notwendig, um die vielfältigen Aufgaben des Hauptvereins wie die Pflege der Wanderheime und Türme, die Hauptgeschäftsstelle und das Albvereinsblatt zu finanzieren.
Die Details zur Beitragserhöhung könnt ihr hier Nachlesen. Anpassung der Mitgliesbeiträge
Unser Ortsgruppenzuschlag bleibt unverändert!
Damit ergeben sich zum 01.01.2026 folgende neuen Beiträge:
- Einzelmitglied: 56 €
- Einzelmitglied Kind bis 14 Jahre: 13 €
- Jugendliche ab 14 Jahren bis zur Vollendung 27. Lebensjahr: 26 €
- Alleinerziehende mit Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahren: 46 €
- Familien/Ehepaare/Partnerschaft und einschl. Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre: 75 €
Eine Kündigung ist zum 31.12. des Jahres möglich und muss bis spätestens zum 30.09. des Jahres schriftlich beim Schwäbischen Albverein e. V. in Stuttgart eingegangen sein!